Mit der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Heilpraktiker ist mir nun der Erstkontakt mit Patienten möglich.
Das bedeutet, auch ohne Heilmittelverordnung dürfen sämtliche physiotherapeutische Leistungen, aber auch zusätzliche Methoden angewendet werden. Hierbei handelt es sich jedoch ausschließlich um Selbstzahlerleistungen. Einige privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten (evt. nur anteilig) für den Heilpraktiker. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld darüber.
Selbstzahlerleistungen:
- Manuelle Therapie
- Manuelle Lymphdrainage
- Krankengymnastik / PNF (neurologische Symptomatik)
- Craniosacrale Therapie / osteopathische Techniken (auch visceral)
- Applied Kinesiologie
- Dry Needling
- Schröpfmassage
- Faszientherapie
- Gua Sha
- kinesiologisches Taping
- Fußreflexzonenmassage
Um jeden Patienten individuell zu beraten und zu behandeln ist bei jeder Selbstzahlerleistung ein ausführlicher Befund notwendig. Daher sind für die ersten Behandlungen ca. 45 – 60 Minuten Zeit einzuplanen. Auch hier handelt es sich um eine kostenpflichtige Position. Der ggf. weitere Behandlungsplan wird dann vor Ort mit dem Patienten besprochen. Aus diesem Grund kann im Vorfeld kein einheitlicher Preis genannt werden.
Sollten Sie Interesse haben vereinbaren Sie bitte persönlich oder telefonisch einen Termin.